RS Vwgh 1991/6/25 89/07/0177

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Veröffentlicht am 25.06.1991
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L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Steiermark
80/06 Bodenreform

Norm

AgrGG Stmk 1985 §1 Abs5;
FlVfGG §17 Abs1;

Rechtssatz

Es bedarf keiner gesonderten Antragsstellung einzelner Eigentümer der künftigen Stammsitzliegenschaften auf Aufnahme in die zu bildende Agrargemeinschaft, wenn die Agrarbehörde bei der nachfolgenden Bescheiderlassung (im Sinne des § 1 Abs 5 Stmk AgrGG 1985) die von der Siedlungsgemeinschaft, deren Mitglieder von der Maßnahme nach § 1 Abs 5 Stmk AgrGG 1985 betroffen sind, im Rahmen ihrer Selbstverwaltung angenommene Haltung einnimmt, ihre nicht ins Einzeleigentum zu überführenden Grundstücke zu agrargemeinschaftlichen erklären zu lassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989070177.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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