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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit, die sich durch einen Verkaufsstand ergeben, berühren keine im Baubewilligungsverfahren von der Beh wahrzunehmenden subjektiven öffentlichen Rechte des Nachbarn.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991050120.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009