RS Vwgh 1991/6/25 91/05/0120

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Veröffentlicht am 25.06.1991
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO NÖ 1976 §118 Abs9;
BauRallg;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit, die sich durch einen Verkaufsstand ergeben, berühren keine im Baubewilligungsverfahren von der Beh wahrzunehmenden subjektiven öffentlichen Rechte des Nachbarn.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Baurecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991050120.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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