RS Vwgh 1991/6/25 88/07/0032

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1991
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §12 Abs1;
WRG 1959 §12 Abs2;
WRG 1959 §138 Abs1 lita;
WRG 1959 §40;

Rechtssatz

Wird ein Bewilligungsverfahren nicht durchgeführt, in dem eine Partei Einwendungen gegen ein bestimmtes Vorhaben hätte erheben können, so kann sie nur die Beseitigung eigenmächtig vorgenommener Neuerungen, die in ihre Rechte eingreifen und sie zur "Betroffenen" iSd § 138 Abs 1 lit a WRG machen, verlangen (Hinweis E 19.5.1987, 87/07/0013).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988070032.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten