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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §12 Abs1;Rechtssatz
Wird ein Bewilligungsverfahren nicht durchgeführt, in dem eine Partei Einwendungen gegen ein bestimmtes Vorhaben hätte erheben können, so kann sie nur die Beseitigung eigenmächtig vorgenommener Neuerungen, die in ihre Rechte eingreifen und sie zur "Betroffenen" iSd § 138 Abs 1 lit a WRG machen, verlangen (Hinweis E 19.5.1987, 87/07/0013).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988070032.X01Im RIS seit
12.11.2001