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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §49;Rechtssatz
Auf Grundstücke wird im Flurbereinigungsverfahren auch dann Bezug genommen, wenn die Behörde ohne katastermäßige Anführung dartut, daß gerade auch der Grundbesitz des Betreffenden eine weitgehende Zersplitterung aufweist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991070059.X01Im RIS seit
25.06.1991