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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §356 Abs3;Beachte
Besprechung in: Ecolex 11/1991;Rechtssatz
§ 74 Abs 2 Z 1 iVm § 75 Abs 1 GewO 1973 sieht im Verfahren zur Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage nur den Schutz des Eigentums eines Nachbarn vor der Vernichtung seiner Substanz und nicht vor einer bloßen Minderung des Verkehrswertes vor (Hinweis E 20.10.1976, 137/71). Einer solchen Substanzvernichtung ist der Verlust der Verwertbarkeit der Substanz gleichzuhalten. Ein solcher Verlust der Verwertbarkeit ist nicht nur dann anzunehmen, wenn jedwede auch nur entfernt denkbare Nutzung des Eigentums unmöglich ist, sondern vielmehr bereits dann, wenn die nach der Verkehrsanschauung übliche bestimmungsgemäße (Sachnutzung) Nutzung oder Verwertung ausgeschlossen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991040004.X04Im RIS seit
20.02.2002