RS Vwgh 1991/6/25 91/05/0024

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Veröffentlicht am 25.06.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/30 86/05/0166 1

Stammrechtssatz

Durch die bloße Zustellung eines Bescheides in einem Verfahren in dem über das RM einer anderen Partei abgesprochen wurde, kann eine Parteistellung nicht begründet werden (Hinweis E 14.4.1987, 86/05/0173).

Schlagworte

Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991050024.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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