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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Der Zivildienstpflichtige hat einen Anspruch darauf, den ordentlichen Zivildienst in Form des Grundzivildienstes (§ 7 Abs 1 und 3 ZDG) - abgesehen von den in § 7 Abs 1 ZDG genannten Ausnahmen - ohne Unterbrechung zu leisten. Durch eine rechtswidrige Unterbrechung wird er in seinen Rechten verletzt (Hinweis E 25.3.1988, 88/11/0011, VwSlg 12688 A/1988).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990110072.X01Im RIS seit
25.06.1991