RS Vwgh 1991/6/25 89/07/0177

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Veröffentlicht am 25.06.1991
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L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Steiermark
80/06 Bodenreform

Norm

AgrGG Stmk 1985 §1 Abs5;
FlVfGG §17 Abs1;

Rechtssatz

Im Rahmen ihrer Selbstverwaltung kann die Eigentumsgemeinschaft (Siedlungsgemeinschaft) beschließen, welche Mitglieder (Stammsitzliegenschaften) an der zu errichtenden Agrargemeinschaft teilnehmen sollen. Zur Aufnahme in die Gemeinschaft bedarf es keiner Antragstellung der einzelnen Eigentümer. Stimmt der Bescheid der Agrarbehörde gem § 1 Abs 5 Stmk AgrGG mit dem Beschluß der Eigentumsgemeinschaft überein, ist er nicht als gesetzwidrig zu erkennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989070177.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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