RS Vwgh 1991/6/26 91/09/0021

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Veröffentlicht am 26.06.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AVG §65;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Ausf, wonach im Beschwerdefall die erstmalig im Zuge des Berufungsverfahrens gestellten Qualifikationen an den zu besetzenden Arbeitsplatz nicht bloß als Modifikation des dem erstinstanzlichen Verfahren zugrunde gelegenen Antrages gewertet werden kann (Hinweis E 20.10.1988, 88/09/0092).

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090021.X02

Im RIS seit

26.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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