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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Ausf, wonach im Beschwerdefall die erstmalig im Zuge des Berufungsverfahrens gestellten Qualifikationen an den zu besetzenden Arbeitsplatz nicht bloß als Modifikation des dem erstinstanzlichen Verfahren zugrunde gelegenen Antrages gewertet werden kann (Hinweis E 20.10.1988, 88/09/0092).
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im BerufungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090021.X02Im RIS seit
26.06.1991