RS Vwgh 1991/6/26 91/09/0036

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Veröffentlicht am 26.06.1991
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;
AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4b idF 1990/450;

Rechtssatz

Inländische und ausländische Arbeitssuchende, die Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben, sind, soferne sie die objektiv berechtigten Anforderungen an den zu besetzenden Arbeitsplatz erfüllen, vorrangig zu vermitteln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090036.X01

Im RIS seit

26.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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