RS Vwgh 1991/6/26 91/09/0030

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Veröffentlicht am 26.06.1991
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;
AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4b idF 1990/450;

Rechtssatz

Das Ausländerbeschäftigungsgesetz schränkt die Dispositionsbefugnis des Arbeitgebers in bezug auf die Auswahl seiner Arbeitskräfte zum Schutz der Inländer und der sonstigen im § 4b AuslBG genannten Personen ein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090030.X02

Im RIS seit

26.06.1991

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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