RS Vwgh 1991/6/26 91/09/0031

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Veröffentlicht am 26.06.1991
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Index

L24007 Gemeindebedienstete Tirol
10/10 Grundrechte

Norm

GdBG Innsbruck 1970 §24;
StGG Art11;

Rechtssatz

Da sich das Schreiben auf eine konkrete dienstliche Angelegenheit, nämlich einen bestimmten Beschaffungsvorgang für einen Gemeindebetrieb, dem der Bf vorsteht, bezieht, darin das Verhalten bestimmter Personen in diesem Zusammenhang dargelegt wird und darauf bezogen bestimmte Maßnahmen vorgeschlagen werden, stellt es keine Petition iSd Art 11 StGG dar (Hinweis VfSlg 4065/1961, 4295/1962, 6131/1970, 6441/1971).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090031.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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