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24/01 StrafgesetzbuchNorm
HVG §1 Abs1 idF 1987/614;Rechtssatz
Nicht jede, allenfalls nur geringe Überschreitung einer von den Fahrverhältnissen und daher weder normativ, noch sonst überhaupt festgelegten Höchstgeschwindigkeit stellt iSd § 1 Abs 1 dritter Satz HVG bereits ein grob fahrlässiges Verhalten dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990090194.X02Im RIS seit
11.07.2001