RS Vwgh 1991/6/26 90/09/0194

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Veröffentlicht am 26.06.1991
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
67 Versorgungsrecht

Norm

HVG §1 Abs1 idF 1987/614;
StGB §6;

Rechtssatz

Nicht jede, allenfalls nur geringe Überschreitung einer von den Fahrverhältnissen und daher weder normativ, noch sonst überhaupt festgelegten Höchstgeschwindigkeit stellt iSd § 1 Abs 1 dritter Satz HVG bereits ein grob fahrlässiges Verhalten dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990090194.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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