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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Da die Frage, ob die Zeugenaussagen bezüglich das Vorliegen einer erheblichen Alkoholbeeinträchtigung des Beamten Glaubwürdigkeit verdienen oder nicht, nicht nachträglich durch das Gutachten eines medizinischen Sachverständigen gelöst, sondern nur von den Mitgliedern des erkennenden Senates auf Grund ihres bei den mündlichen Verhandlungen unmittelbar gewonnenen persönlichen Eindruckes von Zeugen und Beschuldigtem im Rahmen der freien Beweiswürdigung gelöst werden kann, vermag der VwGH (im Beschwerdefall) in der Nichtbeiziehung eines medizinischen Sachverständigen zur Frage des Grades der (Nicht-)Alkoholisierung des Beamten zum fraglichen Zeitpunkt keinen relevanten Verfahrensmangel zu erblicken.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungAblehnung eines BeweismittelsSachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090070.X03Im RIS seit
26.06.1991Zuletzt aktualisiert am
25.01.2009