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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Eine Zeugenaussage eines Organwalters des Arbeitsinspektorates kann dadurch erschüttert werden, daß der Besch Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Beamten äußert und dies auch entsprechend begründet (Hinweis Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens) 04te Auflage, S 846, die unter E 8 und 15 zu § 25 VStG zitierte Judikatur). In einem solchen Fall ist die Beh verpflichtet, sich mit sämtlichen Argumenten eingehend auseinanderzusetzen.
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090042.X02Im RIS seit
26.06.1991