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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Wenn der Grundstückseigentümer ein unbebautes Grundstück liefert, der Käufer aber ein bebautes Grundstück erhält und rechtens nicht selbst als "Bauherr" anerkannt werden kann, so ist es denknotwendig zwingend, daß ein Bauherr zwischengeschaltet gewesen sein muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990160169.X03Im RIS seit
30.01.2001Zuletzt aktualisiert am
20.07.2015