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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Stmk 1968 §62 Abs1;Rechtssatz
Anders als bei der Vollstreckung eines Auftrages zur Beseitigung einer konsenswidrigen Baulichkeit oder eines Instandsetzungsauftrages steht der Vollstreckung eines Auftrages, die konsenswidrige Nutzung eines Gebäudes zu unterlassen, die Anhängigkeit eines Ansuchens um Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991060035.X02Im RIS seit
08.06.2001Zuletzt aktualisiert am
25.11.2013