RS Vwgh 1991/6/27 91/06/0035

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Veröffentlicht am 27.06.1991
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0437/75 E 27. Oktober 1975 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn der Bf dem ihm mit rechtskräftigem Bescheid erteilten Auftrag nicht nachgekommen ist, ihm die Zwangsstrafe für diesen Fall nachweislich angedroht wurde und ein gelinderes Zwangsmittel nicht in Betracht kommt, dann kann gegen ihn eine Zwangsstrafe in der angedrohten Höhe verhängt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991060035.X04

Im RIS seit

08.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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