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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0437/75 E 27. Oktober 1975 RS 1Stammrechtssatz
Wenn der Bf dem ihm mit rechtskräftigem Bescheid erteilten Auftrag nicht nachgekommen ist, ihm die Zwangsstrafe für diesen Fall nachweislich angedroht wurde und ein gelinderes Zwangsmittel nicht in Betracht kommt, dann kann gegen ihn eine Zwangsstrafe in der angedrohten Höhe verhängt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991060035.X04Im RIS seit
08.06.2001Zuletzt aktualisiert am
25.11.2013