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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §26;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 102;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/01/30 89/14/0054 3Stammrechtssatz
Bei von der Familie getrennter Haushaltsführung kommt es auf die Umstände der Lebensführung, wie etwa eine eigene Wohnung, einen selbständigen Haushalt, gesellschaftliche Bindungen, aber auch auf den Pflichtenkreis einer Person und hier insb auf ihre objektive und subjektive Beziehung zu diesem an (Hinweis E 19.9.1979, 2365/78, VwSlg 5401 F/1979).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991160036.X03Im RIS seit
27.06.1991