RS Vwgh 1991/6/27 91/16/0036

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

BAO §26;
ZollG 1988 §93 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 102;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/30 89/14/0054 3

Stammrechtssatz

Bei von der Familie getrennter Haushaltsführung kommt es auf die Umstände der Lebensführung, wie etwa eine eigene Wohnung, einen selbständigen Haushalt, gesellschaftliche Bindungen, aber auch auf den Pflichtenkreis einer Person und hier insb auf ihre objektive und subjektive Beziehung zu diesem an (Hinweis E 19.9.1979, 2365/78, VwSlg 5401 F/1979).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991160036.X03

Im RIS seit

27.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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