RS Vwgh 1991/6/27 90/16/0097

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Veröffentlicht am 27.06.1991
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §257;
BAO §258 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1991/03/07 90/16/0005 3

Stammrechtssatz

Die (bloße) Anführung des Beschwerdeführers als Berufungswerber in der Berufungsschrift bzw im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vermag die vom Gesetz geforderte schriftliche förmliche Erklärung als Beitretender zur Berufung nicht zu ersetzen

(Hinweis B 19.5.1988, 87/16/0009, 0011).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160097.X01

Im RIS seit

27.06.1991

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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