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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §257;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1991/03/07 90/16/0005 3Stammrechtssatz
Die (bloße) Anführung des Beschwerdeführers als Berufungswerber in der Berufungsschrift bzw im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vermag die vom Gesetz geforderte schriftliche förmliche Erklärung als Beitretender zur Berufung nicht zu ersetzen
(Hinweis B 19.5.1988, 87/16/0009, 0011).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990160097.X01Im RIS seit
27.06.1991Zuletzt aktualisiert am
30.10.2009