Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §89 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/12/06 90/16/0179 6Stammrechtssatz
Die Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls ist ebenso wie jene zur Sicherung des Beweismittels ("probatio ad perpetuam rei memoriam") eine vorsorgliche Maßnahme außerhalb des in der Sache abzuführenden Finanzstrafverfahrens, vor oder auch während des Schwebens eines solchen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991160028.X02Im RIS seit
27.06.1991Zuletzt aktualisiert am
22.07.2010