RS Vwgh 1991/6/27 91/16/0028

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Veröffentlicht am 27.06.1991
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §89 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/12/06 90/16/0179 6

Stammrechtssatz

Die Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls ist ebenso wie jene zur Sicherung des Beweismittels ("probatio ad perpetuam rei memoriam") eine vorsorgliche Maßnahme außerhalb des in der Sache abzuführenden Finanzstrafverfahrens, vor oder auch während des Schwebens eines solchen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991160028.X02

Im RIS seit

27.06.1991

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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