Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1053;Rechtssatz
Auch nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte kann ein Grundstückskaufvertrag und ein davon gesonderter, die Bauerstellung regelnder Vertrag ein einheitliches Vertragswerk bilden, das auf die Verschaffung von ideellen Miteigentumsanteilen am Gemeinschaftsobjekt gerichtet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990160169.X07Im RIS seit
30.01.2001Zuletzt aktualisiert am
20.07.2015