RS Vwgh 1991/6/28 90/18/0171

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Veröffentlicht am 28.06.1991
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Index

25/02 Strafvollzug

Norm

StVG §48 Abs2;
StVG §48;
StVG §57 Abs2;

Rechtssatz

Unter § 48 StVG können nur solche Lehrgänge subsumiert werden, die von der Strafvollzugsanstalt abgehalten, dh von ihr den Strafgefangenen angeboten und unter ihrer organisatorischen Leitung auch durchgeführt werden. Nur für derartige Lehrgänge gelten die Vergünstigungen des § 48 Abs 2 StVG, dh Besuch während der Arbeitszeit und Vergütung der Ausbildungszeit als Arbeitszeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990180171.X02

Im RIS seit

28.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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