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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AdLRegOrgG 1925;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0173Rechtssatz
Die im Kopf einer Erledigung verwendete Bezeichnung "Amt der ... LReg" sagt nichts darüber aus, ob die Erledigung von der LReg oder vom LH ausgeht; das Amt der LReg ist hingegen bloßes Hilfsorgan beider Behörden (Hinweis E 10.6.1948, 89/48; E 5.4.1990, 90/09/0012). Da die gegenständliche Erledigung
sohin einer bestimmten Beh nicht zurechenbar ist, kann sie auch nicht als Bescheid qualifiziert werden (Hinweis E 14.5.1987, 87/02/0036; E 5.6.1987, 85/18/0149).
Schlagworte
BehördenbezeichnungBescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle ErfordernisseOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinAllgemeinZurechnung von OrganhandlungenBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter wegen mangelnder BehördeneigenschaftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991180172.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
14.07.2010