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35/02 ZollgesetzNorm
ZollG 1988 §41 Abs2;Rechtssatz
Da es der Förderung der inländischen Viehzucht dienen könnte, Jungtiere begünstigt einzuführen, die zur späteren Zucht geeignet sind (Hinweis E 7.6.1990, 89/18/0170), setzt die bestimmungsgemäße Verwendung der Tiere iSd
§ 41 Abs 2 ZollG 1988 (hier: deren Verwendung für Zuchtzwecke) nicht notwendig voraus, daß die Tiere bereits im Zeitpunkt der Einfuhr zur Zucht verwendet werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991180045.X02Im RIS seit
11.07.2001