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L66206 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege SteiermarkNorm
ForstG 1975 §17 Abs3;Rechtssatz
Zu den Mängeln der Agrarstruktur gehört das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Verkehrserschließung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Grundstücke (vgl § 1 Abs 2 Z 1 des Gesetzes über die Zusammenlegung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Grundstücke - ZLG 1971, LGBl für die Steiermark Nr 32). Die Einräumung eines Bringungsrechtes iSd §§ 1 und 2 GSLG Stmk stellt eine Maßnahme zur Beseitigung eines solchen Strukturmangels und daher eine Agrarstrukturverbesserung iSd § 17 Abs 3 ForstG dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990100005.X01Im RIS seit
01.07.1991Zuletzt aktualisiert am
03.05.2012