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L55001 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz BurgenlandNorm
Entwicklungsprogramm Unteres Pinkatal Stremtal 1977 §13 Abs6;Rechtssatz
Durch den ausdrücklichen Hinweis in § 13 Abs 6 Entwicklungsprogramm auf § 5 Entwicklungsprogramm LGBl Bgld 1977/22 kommt klar zum Ausdruck, daß § 13 Abs 6 Entwicklungsprogramm nur auf einen landwirtschaftlichen Betrieb zur Anwendung kommen kann. Mit der Frage, ob ein solcher Betrieb vorliegt, hat sich die Beh aber nicht auseinandergesetzt (hier:
Versagung der naturschutzbehördlichen Bewilligung eines Zubaus zum Weinkeller wegen Widerspruch zum Charakter des Kellerviertels).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989100196.X01Im RIS seit
01.07.1991