RS Vwgh 1991/7/1 90/10/0181

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Veröffentlicht am 01.07.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1;
VwGG §34 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die Unterlassung der Wiedervorlage des zurückgestellten ursprünglichen Beschwerdeschriftsatzes gilt als Zurückziehung iSd § 34 Abs 2 VwGG, da nur beide Schriftsätze zusammen eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Beschwerde, die den VwGH in die Lage versetzt, den angefochtenen Bescheid zu überprüfen, ergeben

(Hinweis B VS 27.3.1969, 1103/68, VwSlg 7542 A/1969).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Frist

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990100181.X01

Im RIS seit

01.07.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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