Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1;Rechtssatz
Die Unterlassung der Wiedervorlage des zurückgestellten ursprünglichen Beschwerdeschriftsatzes gilt als Zurückziehung iSd § 34 Abs 2 VwGG, da nur beide Schriftsätze zusammen eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Beschwerde, die den VwGH in die Lage versetzt, den angefochtenen Bescheid zu überprüfen, ergeben
(Hinweis B VS 27.3.1969, 1103/68, VwSlg 7542 A/1969).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein FristEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990100181.X01Im RIS seit
01.07.1991