RS Vwgh 1991/7/1 90/10/0183

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Veröffentlicht am 01.07.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2091/55 E VS 7. Februar 1958 VwSlg 4557 A/1958 RS 2

Stammrechtssatz

Das Parteiengehör, ist nicht ordnungsgemäß gewährt, wenn ein namhaft gemachter Parteienvertreter von der Behörde übergangen wird.

Schlagworte

Parteiengehör Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990100183.X02

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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