Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Die sportliche Betätigung des Mitgliedes eines Sportvereins in einem Mannschaftssport im Rahmen des Vereines begründet nicht notwendig ein Beschäftigungsverhältnis zum Verein als Dienstgeber iSd § 35 Abs 1 ASVG. Es kann sich dabei aber auch um ein Arbeitsverhältnis iSd § 1151 ABGB (Hinweis: Schrammel in RdA 1981, 232 - Entscheidungsbesprechung) ebenso wie ein Beschäftigungsverhältnis handeln, wenn die Sportausübung im konkreten Fall als Mittel zum Gelderwerb eingesetzt und in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübt wird (Hinweis: Scholz in SozSi 1988, 237).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Einzelne Berufe und Tätigkeiten Diverses Dienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989080310.X02Im RIS seit
11.07.2001