RS Vwgh 1991/7/2 89/08/0310

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Veröffentlicht am 02.07.1991
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ABGB §1151;
ASVG §35 Abs1;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Die sportliche Betätigung des Mitgliedes eines Sportvereins in einem Mannschaftssport im Rahmen des Vereines begründet nicht notwendig ein Beschäftigungsverhältnis zum Verein als Dienstgeber iSd § 35 Abs 1 ASVG. Es kann sich dabei aber auch um ein Arbeitsverhältnis iSd § 1151 ABGB (Hinweis: Schrammel in RdA 1981, 232 - Entscheidungsbesprechung) ebenso wie ein Beschäftigungsverhältnis handeln, wenn die Sportausübung im konkreten Fall als Mittel zum Gelderwerb eingesetzt und in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübt wird (Hinweis: Scholz in SozSi 1988, 237).

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Einzelne Berufe und Tätigkeiten Diverses Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080310.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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