RS Vwgh 1991/7/2 89/08/0293

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Veröffentlicht am 02.07.1991
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Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §65 Abs2;

Rechtssatz

Erschöpft sich das Interesse eines "nahen Angehörigen" (an der Zustimmung zu einer Übertragung von Pensionsansprüchen an ihn) in seinem Interesse als Gläubiger und Zessionar des Anspruchsberechtigten, so stellt dies kein objektiviertes Interesse eines "nahen Angehörigen" iSd § 65 Abs 2 GSVG dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080293.X04

Im RIS seit

02.07.1991

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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