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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Ein Bescheid, der nur in Ansehung eines trennbaren Punktes an die Stelle des angefochtenen Bescheides tritt, bewirkt zwar keine Klaglosstellung iSd § 33 Abs 1 VwGG zur Gänze, wohl aber, ungeachtet der Rechtmäßigkeit, hinsichtlich dieses Teilanspruches.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch den Berufungsantrag Umfang der Anfechtung Teilrechtskraft Teilbarkeit der vorinstanzlichen EntscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989080070.X01Im RIS seit
11.07.2001