RS Vwgh 1991/7/2 89/08/0070

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Veröffentlicht am 02.07.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Ein Bescheid, der nur in Ansehung eines trennbaren Punktes an die Stelle des angefochtenen Bescheides tritt, bewirkt zwar keine Klaglosstellung iSd § 33 Abs 1 VwGG zur Gänze, wohl aber, ungeachtet der Rechtmäßigkeit, hinsichtlich dieses Teilanspruches.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch den Berufungsantrag Umfang der Anfechtung Teilrechtskraft Teilbarkeit der vorinstanzlichen Entscheidung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080070.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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