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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §355;Rechtssatz
Die bescheiderlassende Behörde ist bei der Beurteilung der Beitragspflicht des Dienstgebers an die im Spruch getroffene Feststellung über die Versicherungspflicht des von der Beitragsnachverrechnung erfaßten Dienstnehmers gebunden; diese Frage kann daher im gegenständlichen Beschwerdeverfahren keiner Prüfung unterzogen werden (Hinweis E 5.3.1991, 89/08/0332).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989080070.X02Im RIS seit
11.07.2001