RS Vwgh 1991/7/2 90/11/0192

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Veröffentlicht am 02.07.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

AVG §63 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z2;
WehrG 1990 §36;

Rechtssatz

Erweist sich die Wertung einer Eingabe des Bf durch die belangte Behörde als Berufung als verfehlt, ist der angefochtene Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde belastet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110192.X01

Im RIS seit

02.07.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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