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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Erweist sich die Wertung einer Eingabe des Bf durch die belangte Behörde als Berufung als verfehlt, ist der angefochtene Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde belastet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990110192.X01Im RIS seit
02.07.1991