RS Vwgh 1991/7/2 89/08/0111

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Veröffentlicht am 02.07.1991
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs3 Z18;

Rechtssatz

Aufwendungen des Dienstgebers für die Anschaffung von Aktien (Vorzugsaktien) mit einer Mindestbehaltedauer von fünf Jahren stellen keine Aufwendungen für die Zukunftssicherung der Dienstnehmer dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080111.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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