RS Vwgh 1991/7/2 89/08/0310

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Veröffentlicht am 02.07.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter einem "Beschäftigungsverhältnis" iSd § 35 Abs 1 erster Satz ASVG ist, wie sich aus § 4 Abs 1 Z 1 und Abs 2 iVm § 35 Abs 1 erster Satz ASVG ergibt - sieht man zunächst von den Fällen der Indienstnahme durch eine Mittelsperson ab -, das dienstliche "Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit" des "Dienstnehmers" iSd § 4 Abs 2 ASVG zu dem "Dienstgeber" iSd § 35 Abs 1 erster Satz ASVG zu verstehen (Hinweis E VS 10.12.1986, VwSlg 12.325 A/1986).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Beschäftigungsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080310.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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