RS Vwgh 1991/7/2 89/08/0293

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.1991
beobachten
merken

Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §65 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/08/0230 E 19. November 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Im Falle einer Konkurrenz der Interessen des Anspruchsberechtigten mit denjenigen seiner nahen Angehörigen müssen die Interessen des Anspruchsberechtigten vorgehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080293.X02

Im RIS seit

02.07.1991

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten