RS Vwgh 1991/7/2 89/08/0111

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Veröffentlicht am 02.07.1991
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
ASVG §49 Abs3 Z18 idF 1974/775 ;

Rechtssatz

Aufwendungen für die Zukunftssicherung sind solche Ausgaben des Arbeitgebers, die dazu dienen, Arbeitnehmer oder diesen nahestehende Personen für den Fall der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes des Arbeitnehmers sicherzustellen, und die der Arbeitgeber für die Gesamtheit oder eine Mehrzahl der Arbeitnehmer aufwendet (Hinweis E 30.11.1973, 956/73).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080111.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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