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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §34;Rechtssatz
In dem von ihm geltend gemachten Recht auf Anerkennung seiner Gemeinnützigkeit nach § 34 BAO kann der Beschwerdeführer nicht verletzt sein, wenn der Spruch des angefochtenen Bescheides über diese Frage keine Aussage trifft.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990140125.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.04.2012