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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §48 Abs2 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/03/0142 90/03/0143 90/03/0144Rechtssatz
Setzt sich die bel Beh in ihrer Gegenschrift nicht mit den einzelnen in der Beschwerde angefochtenen Bescheiden auseinander, sondern erwidert sie das Beschwerdevorbringen zusammenfassend, kann ihr der Schriftsatz - und Vorlageaufwand nicht ensprechend der Zahl der angefochtenen Bescheide zugesprochen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030141.X03Im RIS seit
03.04.2001