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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die in einem Vorjahr als verdeckte Gewinnausschüttung erfolgte Vorteilsgewährung kann durch eine Korrekturhandlung (nachträgliche Aufnahme einer Forderung in der Bilanz des Verkaufsjahres) nicht mehr rückgängig gemacht werden (Hinweis E 19.5.1987, 86/14/0179).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990140221.X05Im RIS seit
06.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.02.2015