RS Vwgh 1991/7/3 91/03/0158

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.1991
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §56;
B-VG Art131 Abs1 Z1;
LuftfahrtG 1958 §9 Abs2;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §42 Abs3;

Rechtssatz

Mangels gesetzlicher Ermächtigung kommt selbst bei Aufhebung des angefochtenen Bescheides eine rückwirkende Erteilung der angestrebten (hier: luftfahrtrechtlichen) Bewilligung nicht in Betracht.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991030158.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten