RS Vwgh 1991/7/3 91/14/0109

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 impl;
AVG §9 impl;
BAO §77;
BAO §78;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
KO §1;
KO §6;
KO §80;
KO §81;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/14/0141 B 10. November 1987 RS 3

Stammrechtssatz

Mit Konkurseröffnung geht die Wahrnehmung aller abgabenrechtlichen Belange von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften auf den Masseverwalter über, sodaß einem ehemaligen Geschäftsführer kein Beschwerderecht zukommt.

Schlagworte

MasseverwalterMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140109.X01

Im RIS seit

03.07.1991

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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