RS Vwgh 1991/7/3 90/03/0205

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Veröffentlicht am 03.07.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/03 Sonstiges Verkehrsrecht

Norm

GGSt §32 Abs1 Z2;
GGSt §42 Abs2 Z11;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Kommt der Lenker seiner Pflicht, sich über eine dem Gesetz entsprechende Beladung des Fahrzeuges zumutbar zu überzeugen, nicht hinreichend nach, fällt ihm dies als Verschulden zur Last (hier Überladung von nahezu 4 t).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030205.X03

Im RIS seit

28.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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