Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GGSt §32 Abs1 Z2;Rechtssatz
Kommt der Lenker seiner Pflicht, sich über eine dem Gesetz entsprechende Beladung des Fahrzeuges zumutbar zu überzeugen, nicht hinreichend nach, fällt ihm dies als Verschulden zur Last (hier Überladung von nahezu 4 t).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030205.X03Im RIS seit
28.01.2002