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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs1;Rechtssatz
Die Erteilung einer eisenbahnrechtlichen Konzession ist ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Erteilung der Konzession
gem § 17 Abs 3 EisenbahnG steht dem Antragsteller ein subjektives Recht darauf zu, daß ihm die Konzession verliehen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991030019.X01Im RIS seit
17.07.2001