RS Vwgh 1991/7/3 91/03/0019

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Veröffentlicht am 03.07.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §13 Abs1;
EisenbahnG 1957 §14 Abs1;
EisenbahnG 1957 §17 Abs1;
EisenbahnG 1957 §17 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Erteilung einer eisenbahnrechtlichen Konzession ist ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Erteilung der Konzession

gem § 17 Abs 3 EisenbahnG steht dem Antragsteller ein subjektives Recht darauf zu, daß ihm die Konzession verliehen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991030019.X01

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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