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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KDV 1967 §58 Abs1;Rechtssatz
Ist als Ort der Begehung der Geschwindigkeitsüberschreitung der Ort der Aushändigung des im Fahrtschreiber eingelegten Schaublattes angegeben, ist der Tatort gem § 44 a lit a VStG nicht hinreichend konkretisiert.
Schlagworte
Feststellen der Geschwindigkeit Überschreiten der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030205.X05Im RIS seit
28.01.2002