RS Vwgh 1991/7/3 90/03/0205

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Veröffentlicht am 03.07.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §58 Abs1;
StVO 1960 §20 Abs1;
StVO 1960 §20 Abs2;
VStG §44a lita;

Rechtssatz

Ist als Ort der Begehung der Geschwindigkeitsüberschreitung der Ort der Aushändigung des im Fahrtschreiber eingelegten Schaublattes angegeben, ist der Tatort gem § 44 a lit a VStG nicht hinreichend konkretisiert.

Schlagworte

Feststellen der Geschwindigkeit Überschreiten der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030205.X05

Im RIS seit

28.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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