RS Vwgh 1991/7/3 91/14/0062

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Veröffentlicht am 03.07.1991
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
53 Wirtschaftsförderung

Norm

EStG 1972 §8 impl;
GmbHG §2;
InvestPrämG §2;

Rechtssatz

Es liegt keine Anschaffung von Wirtschaftsgütern durch die steuerpflichtige GmbH iSd InvestPrämG vor, wenn der Erwerb vor der Errichtung des Gesellschaftsvertrages durch einen späteren Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH erfolgt (hier: durch "Firma M iG"). Eine Vorgesellschaft besteht erst ab Errichtung der GmbH durch Vertrag bis zu ihrem Entstehen mit Eintragung ins Handelsregister (nun: Firmenbuch). Vorher kann daher nicht für oder namens einer Vorgesellschaft gehandelt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140062.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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