RS Vwgh 1991/7/3 90/14/0227

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Veröffentlicht am 03.07.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §28;
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §23;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1992, 125;

Rechtssatz

Von einer der Berufstätigkeit des Ziviltechnikers ähnlichen Tätigkeit kann nur dann gesprochen werden, wenn die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, abgesehen von einer durch gehobene Vorbildung gekennzeichneten fachlichen Qualifikation, jener Tätigkeit entspricht, zu der die einschlägigen Vorschriften über den freien Beruf, zu dem die Ähnlichkeit angenommen werden soll, berechtigen (Hinweis E 5.4.1989, 88/13/0064).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140227.X01

Im RIS seit

03.07.1991

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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