RS Vwgh 1991/7/3 90/03/0205

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Veröffentlicht am 03.07.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/03 Sonstiges Verkehrsrecht

Norm

GGSt §32 Abs1 Z2;
GGSt §42 Abs2 Z11;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Einem Berufskraftfahrer ist durchaus zuzumuten, eine - im übrigen keineswegs geringfügige - Überladung von 3800 kg sofort festzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030205.X02

Im RIS seit

28.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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