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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/14/0131 E 27. Juni 1989 RS 4Stammrechtssatz
Die für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung erforderliche Absicht der Vorteilsgewährung an den Gesellschafter kann auch aus (objektiven) Sachverhaltselementen erschlossen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990140221.X02Im RIS seit
06.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.02.2015