RS Vwgh 1991/7/3 90/14/0221

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Veröffentlicht am 03.07.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §27 Abs1 Z1;
KStG 1966 §8 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/14/0131 E 27. Juni 1989 RS 4

Stammrechtssatz

Die für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung erforderliche Absicht der Vorteilsgewährung an den Gesellschafter kann auch aus (objektiven) Sachverhaltselementen erschlossen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140221.X02

Im RIS seit

06.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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